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lowcostport.com  EU-RECHTE DES FLUGGASTES
Melden Sie Kofferbeschädigungen und -verlust sowie die verspätete Auslieferung unverzüglich der Fluggesellschaft. Trifft ihr Koffer später am Ziel ein als Sie selbst, dürfen Sie sich - in notwendigem Umfang - Toilettenartikel und Kleidung kaufen.

Beschädigungen des Gepäcks müssen möglichst schnell, spätestens aber nach 7 Tagen, Verspätung des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen der Fluggesellschaft angezeigt werden.

Bei Verlust müssen die Fluggesellschaften gemäß dem Montrealer Abkommen bis zu 1.200 Euro zahlen. Der tatsächliche Wert des Gepäcks muss jedoch nachgewiesen werden. Wenn Ihr Gepäck diesen Wert übersteigt, sollten Sie dies beim Einchecken am Schalter mitteilen. Gegen einen Zuschlag wird dann der deklarierte Betrag versichert.
Fällt Ihr Flug aus, fordern Sie die Airline sofort auf, Ihnen einen Ersatzflug anzubieten, bevor Sie selbst buchen.
Seit dem 17.02.2005 gilt die EU-Verordnung 261/2004, die Airlines zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Gerne bieten die Airlines jedoch auch einen Gutschein an. Akzeptieren Sie einen Gutschein statt Barzahlung nur, wenn es für Sie sinnvoll ist.

Je nach Entfernung muss Ihnen die Airline bei Überbuchung oder Nichtbeförderung zwischen 250 und 600 Euro auszahlen.

Anspruch haben Sie auf eine Entschädigung bei Flugreisen:
  •  bis 1.500 km: 250 Euro
  •  von 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
  •  über 3.500 km: 600 Euro

Auf diese Zahlungen haben Sie einen Anspruch, unabhängig davon, wie hoch sich Ihr effektiv nachweisbarer Schaden beläuft und sofern die Fluggesellschaft nicht zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über den Ausfall informiert hat.

Wenn das Unternehmen ein oder zwei Wochen vor dem Abflug einen alternativen Flug anbietet, der nur um zwei bis vier Stunden von dem ursprünglichen Termin abweicht, muss es ebenfalls keine Entschädigung zahlen. Eine Entschädigungszahlung kann auf spätere Schadenersatzforderungen angerechnet werden.
Ein Flugzeug ist überbucht, wenn eine Fluggesellschaft für einen bestimmten Flug mehr Tickets verkauft hat, als es Sitzplätze gibt. Bei vielen Gesellschaften leider eine gängige und manchmal ärgerliche Praxis. Wenn Sie aber in so einem Fall am Abflugort zurückbleiben müssen, steht Ihnen eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu, aber auch die Mehrkosten für einen Ersatzflug.
Wenn sich der Abflug einer Maschine stark verzögert, muss die Fluggesellschaft den Passagieren Essen und Getränke, sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation anbieten (Telefonkarte, Internetzugang). Notfalls ist auch eine Hotelunterkunft einschließlich des Transfers zu bezahlen.

Als starke Verspätung gelten
  • zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1.500 km
  • drei Stunden oder mehr bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • vier Stunden oder mehr bei Flügen von mehr als 3.500 km

Ist ein Flug mehr als fünf Stunden verspätet, kann der Passagier die vollständige Erstattung des Flugpreises und ggf. einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen.

Darüber hinaus sind Schäden wegen einer Verspätung nachzuweisen. Kann ein Passagier seinen Schaden nachweisen, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Misstand dokumentieren. Machen Sie Notizen und nehmen Sie die Namen und Anschrift von Zeugen auf. Für solche so genannten "Verspätungsschäden" sieht das international gültige Montrealer Abkommen eine Obergrenze von 5.100 Euro vor.
Ist eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Airline oder dem Reiseveranstalter zum Beispiel mangels Ansprechpartner vor Ort oder einer überlasteten Hotline nicht möglich, notieren Sie sich die Namen von Zeugen, bevor Sie Entscheidungen treffen oder größere Geldbeträge auslegen.
Melden Sie dem Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de), wenn Ihre Fluggesellschaft im Fall von Nichtbeförderung, kurzfristiger Flugannullierung oder erheblicher Verspätung den Verpflichtungen nach der neuen EU-Verordnung nicht nachkommen will. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 261/2004 können grobe Verstöße von Fluggesellschaften direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt und von dieser auch geahndet werden.
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Nützliches
Tourist Information